Bitte schreiben Sie mir eine kurze E Mail, ich melde mich zeitnah zurück. Nach einer telefonischen Terminvereinbarung findet ein unverbindliches Erstgespräch statt, in dem Sie auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert werden. Wir klären ob ihr Anliegen bzw. ihre Vorstellungen und mein Angebot übereinstimmen. Zudem haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob wir zueinander passen und Sie sich einen weiteren Therapie/ Coachingprozess vorstellen können.
Ablauf:
Unterschieden wird zwischen einer systemischen Kurzzeit-Therapie, die meistens nicht länger als 2 bis 5 Sitzungen dauert, und einer nicht näher definierten Langzeit-Therapie. Das Coaching kann ebenfalls als Kurzzeit- Coaching oder als ein begleitendes Coaching genutzt werden ( hier kommt es auf Ihr Anliegen an )
Konditionen:
Die aktuellen Honorarsätze betragen:
Einzeltherapie/ Einzelcoaching:
60min 75 €
90min 95 €
Familientherapie (Mehrpersonensetting):
90min 120 €
Supervision: Das Honorar richtet sich hier nach der Teilnehmer*innen Anzahl und nach dem Arbeitskontext, sowie den zeitlichen Frequenzen.
Leider ist es mir nicht möglich, über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, so dass die Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen. Dies hat auch Vorteile. So ersparen Sie sich lange Wartezeiten und können zeitnah einen ersten Termin bekommen.
In besonderen Fällen (z.B. für Student*innen, bei aktueller Arbeitslosigkeit oder für Geringverdiener*innen) ist das Honorar verhandelbar und richtet sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten.
Ausgaben für das Coaching können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn es z. B. Ihrer beruflichen Weiterentwicklung dient. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an.
Sollte ein vereinbarter Termin einmal nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um rechtzeitige Terminabsage, damit ich diesen anderen Klient*innen anbieten kann. Bei kurzfristigen Terminabsagen (bis 48 h vor dem Termin), stelle ich Ihnen ein Ausfallhonorar von 60 € in Rechnung. Terminabsagen , die 48 h vor der Sitzung abgesagt werden, stelle ich selbstverständlich nicht in Rechnung.
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